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Wohngebäude

 

 

Energetisches Konzept für Neubauten

Neu zu errichtende Gebäude müssen mindestens den Anforderungen der EnEV 2014 genügen!

Tipps für einen energetisch wirtschaftlichen Neubau:

  • Grundstückswahl: Die Orientierung der großen Fensterfassade nach Südosten / Süden / Südwesten ermöglicht einen hohen solaren Gewinn. Der solare Gewinn reduziert direkt den Heizwärmebedarf!
  • Grundrissoptimierung: Ein günstiges Verhältnis von Aussenwand zu Volumen reduziert den Wärmedurchgang.
  • Wahl nachhaltiger Baumaterialien: Verwenden Sie Baustoffe mit geringen Schadstoffemissionen in Luft, Wasser und Boden, mit geringem Rohstoff- und Energieverbrauch bei der Herstellung, mit hoher Lebensdauer und guten Recycling- und Entsorgungsmöglichkeiten
  • Haustechnik - Heizung, Warmwasser, Lüftung - sollte zusammen mit dem Grundriss entwickelt werden

 Neubau

Energetisches Konzept

 

 

„Guide" für Energieberatung (EnEV 2014)

Energieausweis:

Eigentümer von Gebäuden sind nach §16 der EnEV 2014  verpflichtet, für ihre Gebäude Energieausweise vorlegen zu können, sei es nach Errichtung von Neubauten der nach Landesrecht zuständigen Behörde, sei es für den Gebäudebestand bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing durch den Verkäufer, Vermieter, Verpächter oder Leasinggeber.

 

-          Energiebedarfsausweis

Für neu errichtete Wohngebäude (§16(1) EnEV 2014) und für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen (§16(2) EnEV 2014), für die der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, muss ein Energiebedarfsausweis vorgelegt werden. Dies gilt nicht, wenn bei Errichtung bereits die Wärmeschutzverordnung vom 11.8.1977 eingehalten wurde oder zwischenzeitlich nachgerüstet wurde.

 

 -          Energieverbrauchsausweis

Für alle anderen Gebäude reicht der Energieverbrauchsausweis.

Energiebedarfsausweis

Der Energiebedarfsausweis zeigt den Energiebedarf des Gebäudes. Er wird unabhängig vom Nutzerverhalten nach DIN 4108 bzw. 18599 berechnet.  Der Energieausweis  muss vom Eigentümer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing eines Gebäudes bzw. einer Wohnung vorgelegt werden.

 Bestand

Energieausweis

 

Vor - Ort - Beratung (BAFA)

Wünschen Sie ein Konzept für die energetische Sanierung Ihres Hauses, empfiehlt es sich einen Energiebericht –vor - Ort nach BAFA erstellen zu lassen! In diesem Energiebericht wird Ihr Gebäude aufgenommen, analysiert und ein optimales Konzept nach energetischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten entwickelt. In diesem Bericht finden Sie sowohl ein Maßnahmenpaket für eine Komplettsanierung wie auch einen Fahrplan für eine energetische Sanierung in Schritten unter Berücksichtigung bauphysikalischer Bedingungen.

 

Energieberatung-vor-Ort

Die Erstellung eines "Energieberatungsberichts -vor-Ort" ist vor jeder Sanierungsmaßnahme empfehlenswert. Berechtigt für die Durchführung der Vor-Ort-Beratung sind Energieberater mit einer Qualifizierung nach Richtlinien der "BAFA" ( Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

 

 

Inhalte eines Berichts sind:

 

Bestand

Energieberatung-vor-Ort

     

  Bestandsaufnahme

Die Aufnahme der Geometrie des Gebäudes, der Bauteile mit ihren Materialien und ihren Wärmedurchgangskoeffizienten (Gebäudehülle) und der technischen Anlagen führen zur Berechnung des individuellen Energiebedarfs.


Gebäudeanalyse

Sowohl die Gebäudehülle wie auch die Technische Anlage wird analysiert.
Zum Beispiel kann der Transmissions- wärmeverlust einzelner Bauteiltypen der Gebäudehülle ermittelt werden.

 


 

Untersuchung diverser energetischer Sanierungsvarianten und -standards

Der Energiebedarf -  hier Primärenergiebedarf -  verschiedener Sanierungs - Varianten der Gebäudehüllendämmung und unterschiedlicher Technischer Varianten wird untersucht.

 

 


 

Wirtschaftlichkeitsberechnung der ener- getischen Sanierungsvarianten

Sie ist abhängig von
- der Energieeinsparung
- der voraussichtlichen Energiepreissteigerung
- den Investitionskosten
- der Zinsentwicklung
- den Fördermitteln

 


 

 

Empfehlung

Ausgehend von der energetischen Untersuchung des Gebäudes, den finanziellen Mitteln, den Förderprogrammen und den Zielvorstellungen des Bauherrn werden eine oder mehrere Empfehlungen gegeben.


 

Kredite und Zuschüsse

Nach der Aufstellung eines sinnvollen Maßnahmekatalogs, können Sie für energetische Sanierungen bei der kfw-Förderbank einen zinsgünstigen Kredit oder einen Zuschuss entweder für Einzelmaßnahmen oder für ein kfw-Effizienzhaus ( 115, 100, 85, 70, 55, 40) beantragen. Hierfür kann Ihnen eine EnergieberaterIn, die als Energieeffizienz – Experte gelistet ist bei einer online – Bestätigung für den Antrag behilflich sein; ebenso bei LBS – Förderungen oder städtischen Zuschüssen. 

 

Fachplanung und Baubegleitung einer energetischen Sanierung

Eine energetische Sanierung, sowohl die Sanierung eines Gebäudes zu einem kfw –Effizienzhauses wie auch Einzelmaßnahmen erfordert besondere Kenntnisse in Bauphysik und allen Regeln der Technik. Wenden Sie sich bei der Sanierungsdurchführung bezüglich der Materialwahl und Reihenfolge der Maßnahmen an zugelassene Spezialisten für die energetische Fachplanung und die Baubegleitung. Eine falsche Materialwahl, eine nicht abgestimmte Reihenfolge der Maßnahmen und eine nicht fachgerechte Durchführung können u.a. schnell zur Schimmelbildung führen.

 

Energetische Sanierung

Sowohl die Bestätigung der Förderkredite wie auch die Planung und Baubegleitung der energetischen Sanierung sind von qualifizierten Sachverständigen - s.o.- durchzuführen.

siehe

Energetische Sanierung Mehrfamilienhaus

Energetische Sanierung - Energieeffizienzhaus 115

Bestand

Energetische Sanierung

 

 

Entwurf + Baueingabe

Bei einer energetischen Sanierung sollte daran gedacht werden, u.U. bestehende Situationen zu optimieren: synergetischer Effekt.


 

Ausführungsplanung + Detaillierung + Bauleitung

Neben der Dämmstärke und der optimierten Technischen Anlage ist bei der Ausführungsplanung und Detaillierung der Gebäudehülle und der Baudurchführung auf eine durchgängige Dämmhülle und Winddichtigkeit zu achten.


 

Energetische Einstufung

Der Energiebedarfsnachweis konnte bei diesem Beispiel nach der energetischen Sanierung einen um ca 35 % reduzierten Energiebedarf trotz 5%er Erhöhung der Wohnfläche im Dachgeschoss ausweisen.

 


 

Suchen Sie eine Fachfrau, die Sie kompetent durch die vielen Möglichkeiten der Sanierung und Finanzierung führt, bin ich Ihnen jederzeit gerne behilflich!